Da das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeite ich mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand. Ob diese von Ihrer Kasse oder Zusatzversicherung übernommen werden, ersehen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag.
Beratung und Behandlungskosten orientieren sich an Ihrem Krankheitsbild und werden, soweit planbar, mit Ihnen besprochen. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach Notwendigkeit.
Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung und ist innerhalb einer Woche zu zahlen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Ablehnung von Kostenübernahmen durch Ihre Versicherung keine zeitaufwendigen Gutachten oder Schreiben für Widersprüche von mir erstellt werden können.
Die Kosten für Ihren Ersttermin mit eingehender Anamnese betragen im Tarif Selbstzahler pauschal 75 € je begonnene 30 Minuten. In der Regel dauert ein Ersttermin eine Stunde und hängt unter anderem von Ihrem Anliegen, Ihren Fragen und der individuellen Vorgeschichte ab.
Der Zeitaufwand für das Aktenstudium, wozu auch die erste Sichtung des anamnestischen Fragebogens gehört, rechne ich mit €15 je begonnene 6 Minuten ab.
Sollten Heil- und Kostenpläne benötigt werden, stelle ich Ihnen diese nach Aufwand in Rechnung.
Hinweis:
Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern und können somit nicht im Erstattungsverfahren bei PKV oder Beihilfe verwendet werden.
Ein aufwendigeres Aktenstudium sowie umfangreiche Therapiepläne und Berichte werden ebenfalls mit dem oben genannten Stundensatz bzw. der entsprechenden Ziffer plus ggf. Steigerungssatz aus dem Verzeichnis (GeBüH) zusätzlich berechnet.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 2 Werktage /48 Stunden vorher abgesagt werden, damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die Kosten für die vereinbarte Zeit.
Mit Ihrer Terminvereinbarung erkennen Sie diese hier genannten Vereinbarungen an.